Angelzone siehe blaue Zone am Ruhlsee
- ACHTUNG -
Jegliches Befahren mit Kraftfahrzeugen ist untersagt.
Selbstverständlich gilt für alle Angelzonen:
Die Angelplätze sind unbedingt sauber zu halten.
Wer an einem verschmutzten Angelplatz angetroffen wird, gilt als Verursacher. Die Nutzung und Entnahme von Eis, Sand, Kies, Steinen, Rohr, Schilf, Gras und Holz ist untersagt. Alle Vorgaben der Naturschutzgebietsverordnung "Kinzigaue von Langenselbold" sind unbedingt zu beachten. Eisangeln, Angeln aus Wasserfahrzeugen und vom Bootssteg aus sind nicht gestattet.
Schonzeiten und Mindestmaße sind strengstens einzuhalten.
Es ist wieder Ruhe am Ruhlsee eingezogen. Die Natur bahnt sich ihren Weg, siehe Fotostrecke unten, und die Menschen aus Langenselbold und Umgebung kehren ans und ins Wasser des Sees zurück. So die Beobachtungen unserer Mitglieder im Sommer letzten Jahres.
An dieser Stelle ein Rückblick auf 2 Veröffentlichungen bzgl. der Renaturierung am Ruhlsee.
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